Arbeitsrecht Frankreich
- Erstellung französischer Arbeitsverträge und Ermittlung des zwingend anwendbaren Tarifvertrages
- Anmeldung des Mitarbeiters bei der französischen Sozialversicherung
- Vorbereitung und Beratung bei Kündigungen einschließlich der Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte und der Formulierung des Kündigungsschreibens
- Beratung bei außergerichtlichen Aufhebungsvereinbarungen, und der Formulierung einer Aufhebungsvereinbarung sowie der Durchführung der insoweit erforderlichen Verfahrensschritte
- Formulierung von Abmahnungen
- Umsetzung von betriebsverfassungsrechtlichen Maßnahmen wie der zwingenden Einsetzung eines Betriebsrates bei Erreichen einer bestimmten Beschäftigtenzahl
- Vertretung vor allen französischen Arbeitsgerichten
- Unterstützung bei Restrukturierungsmaßnahmen, die mit einem Personalabbau verbunden sind und behördliche Maßnahmen erfordern
- Beratung bei Betriebsübergängen
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